Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13709
BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06 (https://dejure.org/2007,13709)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2007 - IX ZR 136/06 (https://dejure.org/2007,13709)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2007 - IX ZR 136/06 (https://dejure.org/2007,13709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZB 349/02

    Verbot der Schlechterstellung im Beschwerdeverfahren nach Aufhebung und

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06
    Möglicherweise hätte S. wegen seiner Straftaten eine Vergütung verwirkt gehabt (vgl. BGHZ 159, 122, 131 f.).
  • BGH, 11.11.1993 - IX ZR 35/93

    Behörden als Mitglieder des Gläubigerausschusses; Nichtigkeit der Wahl eines

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06
    Hier ist unter anderem die Reichweite des Anscheinsbeweises zu prüfen, den die Rechtsprechung auch und gerade bei Straftaten des Verwalters eingreifen lässt (BGHZ 49, 121, 123; 124, 86, 94).
  • BGH, 29.06.2006 - IX ZR 48/04

    Zurechnung unerlaubter Handlungen des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06
    Dann hat nämlich nach seiner Ablösung der neue Verwalter der anderen Masse das Recht (§ 55 Abs. 1 InsO, § 31 BGB) und die Pflicht, die Rückzahlung zu verlangen (BGH, Beschl. v. 29. Juni 2006 - IX ZR 48/04, NZI 2006, 592).
  • BGH, 11.12.1967 - VII ZR 139/65

    Pflichten des Gläubigerausschusses im Konkurs

    Auszug aus BGH, 22.03.2007 - IX ZR 136/06
    Hier ist unter anderem die Reichweite des Anscheinsbeweises zu prüfen, den die Rechtsprechung auch und gerade bei Straftaten des Verwalters eingreifen lässt (BGHZ 49, 121, 123; 124, 86, 94).
  • OLG Celle, 03.06.2010 - 16 U 135/09

    Haftung des Gläubigerausschusses wegen unzureichender Überwachung des

    Im letzteren Fall sei der Antragsteller dafür beweisbelastet, dass der untreue Insolvenzverwalter in der Lage war, den Fehlbetrag aus dem eigenen Vermögen zu entnehmen ( BGH, Beschl. v. 22. März 2007, Az.: IX ZR 136/06 ).

    Bei dieser Überlegung kann es nur darum gehen zu fragen, ob denn pflichtgemäßes Handeln die Schädigung der Masse hätte verhindern können, oder ob - wie vom BGH in dem Vergleichsvorschlag (IX ZR 136/06) formuliert - die Kontrolleure die künftigen Taten des Verwalters schon dadurch verursacht haben, dass sie ihm durch oberflächliche Kontrollen das Gefühl vermittelt haben, er könne sich relativ risikolos bedienen.

  • BGH, 21.03.2013 - IX ZR 109/10

    Insolvenzverfahren: Pflicht des Gläubigerausschusses zur Beaufsichtigung des

    Der begründete Vergleichsvorschlag des Senates in anderer Sache (Beschluss vom 22. März 2007 - IX ZR 136/06, juris Rn. 11) ändert daran nichts.
  • OLG Celle, 17.09.2008 - 4 W 53/08

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine

    Im letzteren Fall sei der Antragsteller dafür beweisbelastet, dass der untreue Insolvenzverwalter in der Lage war, den Fehlbetrag aus dem eigenen Vermögen zu entnehmen (BGH, Beschl. v. 22. März 2007, Az.: IX ZR 136/06).
  • OLG Celle, 09.08.2012 - 16 U 157/11

    Konkurs bzw. Insolvenz: Schadenersatzanspruch gegen Mitglieder des

    Bei dieser Überlegung kann es nur darum gehen zu fragen, ob denn pflichtgemäßes Handeln die Schädigung der Masse hätte verhindern können, oder ob - wie vom BGH in dem Vergleichsvorschlag (IX ZR 136/06) formuliert - die Kontrolleure die künftigen Taten des Verwalters schon dadurch verursacht haben, dass sie ihm durch oberflächliche Kontrollen das Gefühl vermittelt haben, er könne sich relativ risikolos bedienen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht